SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

Gottl | Richter | Gomeier

Wertermittlung – Mieten – Betriebskoten – Bauschäden – Beratung

Wertermittlung

WERTERMITTLUNG VON GRUNDSTÜCKEN UND GEBÄUDEN

Leistungsspektrum

Ihre Zufriedenheit ist unser erklärtes Ziel. Deshalb setzen wir auf die bewährte Zusammenarbeit aus qualitativ hochwertigen Produkten, bestens organisierter Infrastruktur und individuellen Lösungen.

Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, für jedes Projekt und für alle Arten vielschichtiger Bewertungsfragen engagieren wir uns mit hohem persönlichem Einsatz. Termintreue, Flexibilität und sorgfältigste Arbeitsweise dürfen Sie dabei als selbstverständlich voraussetzen.

Unsere Kernkompetenzen:

– Verkehrswertgutachten (Marktwertermittlung) gem. §194 BauGB
– Beleihungswertgutachten gem. §16 PfandBG (BelWertV)
– Indikative Bewertungen für schnelle Entscheidungsfindungen (z.B. Ankauf)
– Ermittlung des gemeinen Wertes für das Finanzamt (§9 BewG)
– Mietwertgutachten (Wohnen/Gewerbe)
– Portfoliobewertung bei größeren Immobilienbeständen, ggf. federführend und in Zusammenarbeit mit weiteren renommierten Büros (deutschlandweites Netzwerk)
– Beratung bei Transaktionen, technische und wirtschaftliche Due Diligence
– Fair-Value/Market Value nach internationalen Standards, DCF-Methode, Residiualwert, Investment Methode (TEGoVA/RICS)

Bewertungsanlässe

Die unterschiedlichsten Gründe führen zur Beauftragung unseres unabhängigen und renommierten Sachverständigenbüros. Durch unsere intensive Erfahrung können wir ein breit gefächertes, interdisziplinäres Leistungsportfolio rund um die Immobilienbewertung anbieten:

– Ankauf / Verkauf von Immobilien (Transaktionen)
– Beurteilung der Angemessenheit des avisierten Kaufpreises / Verkaufspreises („Fair Value“)
– Wirtschaftliche Due Diligence: Analyse der wirtschaftlichen Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen, des Objekt-Cash-Flows, der Rentierlichkeit (Rendite) eines gesamten Investments oder von einzelnen Baumaßnahmen
– Technische Due Diligence (TDD), Prüfung der Bausubstanz, Erstellung von Mängellisten, Abschätzung der Modernisierungskosten, auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit spezialisierten Bauschadens- Sachverständigen oder Altlastenexperten, und alles „aus einer Hand“
– Wettbewerbs-, Standort- und Potentialanalyse
– Analyse, Dokumentation und ggf. graphische Darstellung des lokalen Immobilienmarktes bzw. der Teilbranche, Aufzeigen von Benchmarks

Vermietung von Immobilien

– bei Mieterhöhungsverlangen / Mietminderungen
– zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete
– als Bemessungsgrundlage für steuerliche Bewertungen (z.B. Zweitwohnsteuer), für Gerichte etc.
– Verlässliche und „sattelfeste“ Gutachten auf fachlich hohem Niveau, unterzeichnet als öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger für Mieten und Pachten (IHK)

Finanzierung von Immobilien (Beleihung)

– Nachhaltige Bewertungen für Banken / Versicherungen nach BelWertV/PfandBG
– gestempelt als Gutachter CIS HypZert (F)
– Objektrating (nach TEGoVA)
– Ermittlung von Restfertigstellungskosten / Bautenstand / Auszahlungsfortschritt
– Plausibilisierung von Auslandsgutachten / Fremdgutachten

Erbschaft und Schenkung von Immobilien

– Verkehrswertgutachten (Marktwert) zum „Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes“ (§198 BewG)
– Und/oder: Ermittlung des „gemeinen Wertes“ gemäß §9 BewG, jeweils zur Vorlage beim Finanzamt
– Reduzierung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
– Aufhebung der Erbengemeinschaft
– Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Steuerliche Rechnungslegung und Bilanzierung von Immobilien

– Bewertung des Anlagevermögens mit dem „beizulegenden Zeitwert“ (Fair Value) nach IAS/IFRS
– In Kooperation mit Wirtschaftsprüfern: Bilanzierung von Immobilien-Portfolien (IAS 2/16/40/IFRS 5)
– Überführung von Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen
– Bestimmung von Abschreibungsmodalitäten

Scheidungsangelegenheiten

– Marktwerte zu zurückliegenden Stichtagen
– Marktwerte zum heutigen Stichtag
– Ermittlung des Zugewinnausgleichs

Bewertung für Gerichte

– Zwangsversteigerung (Vollstreckungsgericht)
– Nachlass (Vormundschaftsgericht)
– Schiedsgutachten (Schiedsgericht)

Bewertung für die öffentliche Hand

– Ankauf / Verkauf / Bilanzierung von öffentlichen Liegenschaften (Grundstücke, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Sportplätze, Leerstandsgebäude, Kindergärten, Krankenhäuser etc.)
– Bewertung von Konversionsflächen (z.B. Deutsche Bahn AG, ehemalige Militärflächen etc.)
– Enteignung / enteignungsgleiche Eingriffe / Sanierung / Umlegung / Planungsschäden / Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)

Bewertung von Rechten und Belastungen

– Bewertung von Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Leibgedinge, Grunddienstbarkeit, Reallast, Überbau, Baulast, Rentenrecht etc.

Dokumentation von Immobilienbeständen

– Analyse des Gebäudebestandes
– Entscheidungsfindung / Strategie
– Feststellung der aktuellen Vermögenswerte
– Laufende Dokumentation der Objektwerte / Monitoring

Unterlagen

Ein qualifiziertes Gutachten bedarf etwas Zeit. Es stellt ein umfassendes Dokument dar, das den aktuellen Stand der Immobilie wiedergibt (vergleichbar mit dem Fahrzeugbrief eines Pkws). Ordnungsgemäße und komplette Unterlagen im Vorfeld erleichtern die Bearbeitung und verkürzen die Erstellungsdauer erheblich.

Unterlagen für eine effiziente Auftragsabwicklung:
Grundbuchauszug (Amtsgericht)
Kataster- bzw. Lageplan M = 1:1.000 (Vermessungsamt)
Baupläne (Gemeinde/Landratsamt)
nur bei Vermietung: Mieterliste (Einnahmen-/Ausgabenaufstellung)
nur bei Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten etc.): Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und Umsätze der letzten drei Jahre
soweit vorhanden: Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Mietverträge, ggf. frühere Gutachten (auch zu Altlasten, Schadstoff- und Bodengutachten etc.), ggf. rechtliche/vertragliche Einschränkungen (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten etc.); bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, Protokoll Eigentümerversammlung.

Beim Auftraggeber bzw. Eigentümer nicht vorliegende Unterlagen, Baupläne oder Flächenberechnungen können durch unser Büro häufig beschafft werden. Die Unterlagen benötigen Sie früher oder später sowieso: sei es bei einem beabsichtigten Kauf/Verkauf, einer Finanzierung, einer Erbfolge oder einem Rechtsstreit, den Sie hoffentlich nie führen müssen.

► Objektarten

Wohnimmobilien, Büro- und Geschäftshäuser, Einzelhandelsimmobilien, Logistikimmobilien, gemischt genutzte Objekte, Betreiberimmobilien, Industrieobjekte, Gewerbeparks, Sozialimmobilien (Pflegeheime, Betreutes Wohnen etc.), Freizeitimmobilien (Tennisanlagen, Multiplexkino etc.), Sonderobjekte (Non Performing Loans, Abbaugebiete, Energieanlagen), Immobilienportfolios (ggf. mit eigenem Netzwerk).

Aufgrund unser jahrelangen deutschlandweiten Gutachtertätigkeit und den damit verbundenen Erfahrungen in die Bewertung auch von schwierigsten Bewertungsaufgaben beauftragen uns heute einige Mandanten gerade bei „Spezialfällen“ der Bewertung, die besondere Branchenkenntnisse, den „Blick für das Wesentliche“ und „Fingerspitzengefühl“ erfordern.

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