SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

Gottl | Richter | Gomeier

Wertermittlung – Mieten – Betriebskoten – Bauschäden – Beratung

Leistung

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

• Verkehrswert-(Marktwert-) gutachten gemäß § 194 BauGB
• Beleihungswertermittlungen gemäß § 16 PfandBG
• Schiedsgutachten
• Erstgutachten und Nachbewertungen, zur Vorlage nach Basel II
• Gutachten für die steuerliche Rechnungslegung IAS/IFRS
• Plausibilitätsprüfung von bestehenden Gutachten
• Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Pflege und dgl.)
• Beratungen (z. B. im Rahmen einer geplanten Schenkung)
• Beweissicherungsverfahren
• Beratung bei Bau- bzw. Wohnungsabnahmen
• Bauschäden und Baumängel
• Mietwertgutachten
• Betriebs-Nebenkostengutachten
• Risikobewertung von Immobilienprojekten
• Kauf- und Verkaufsanalysen
• Juristische Beratung

 

Bewertungsobjekte

• Unbebaute Grundstücke
• Eigentumswohnung
• Ein- und Zweifamilienhäuser
• Mehrfamilienhäuser bzw. Wohnanlagen
• Wohn- und Geschäftshäuser
• Büro- und Verwaltungshäuser
• Gewerbegrundstücke, Kaufhäuser und Einkaufszentren
• Industrieobjekte
• Rechte und Belastungen (z.B. Wohnrechte und dgl.)
• Erbbaurechte
• Gebäude der Öffentlichen Hand
• Sozialimmobilien (z.B. Pflegheime und Kliniken)

 

Bewertungsanlässe

Die unterschiedlichsten Gründe führen zur Beauftragung eines Sachverständigen für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes und Streitigkeiten/Meinungsverschiedenheiten bezüglich Baumängel und Bauschäden.

Unsere Leistungen im Überblick:

Grundstückskauf oder -verkauf
Versteigerungsverfahren (Beauftragung durch Vollstreckungsgerichte)
Nachweis gegenüber Gerichten (z.B. Nachlass- oder Vormundschaftsgericht)
Erbschaftsangelegenheiten (Ermittlung des Pflichtteils bzw. zur Vorlage bei Finanzämtern)
Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke (z.B. bei Betriebsaufgaben bzw. zur Überführung von betrieblichem Vermögen ins Privatvermögen)
Wertgutachten aus Gründen von Beleihung und Finanzierung (Beleihungswertermittlung)
Neubewertung des Anlagevermögens bei Unternehmen im Zusammenhang mit Basel II bzw. Bewertungen zur steuerlichen Rechnungslegung IAS/IFRS
Ermittlung des Zugewinnausgleichs in Scheidungsfällen
Berechnung und Begründung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
Bauschäden und Baumängel
Streitigkeiten bei Honorarforderungen
Beweissicherung

 

Benötigte Unterlagen

Sofern Sie beabsichtigen, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, sei folgender Hinweis gestattet: Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich nicht von heute auf morgen erstellen, sondern bedarf der erforderlichen Zeit. Sie können jedoch viel dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren. Ordnungsgemäße und brauchbare Unterlagen tragen hierzu in erheblichem Maße bei und sind eine unabdingbare Voraussetzung.

 

Was benötigen wir für eine zügige Auftragsabwicklung?

• Grundbuchauszug (beim Amtsgericht – evtl. auch telefonisch – erhältlich)
• Kataster- bzw. Lageplan (Vermessungsamt)
• Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
• falls vermietet, Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge
• sofern vorhanden Baubeschreibung und Flächenberechnungen
• ggf. Verkaufsprospekt des Bauträgers
• Angaben über das Baujahr, sowie durchgeführte Modernisierungen bei Eigentumswohnungen: Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, evtl. Teilungserklärung
• Beim Auftraggeber bzw. Eigentümer nicht vorliegende Unterlagen, Bauzeichnungen oder Flächenberechnungen können vom Sachverständigen häufig beschafft werden und sind im Regelfall den behördlichen Bauakten zu entnehmen.

Diese Unterlagen benötigen Sie früher oder später sowieso. Sei dies bei einem beabsichtigten Kauf/Verkauf, einer Finanzierung, einer Neuvermietung oder einem Rechtsstreit, den Sie hoffentlich nicht führen müssen.

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