Bauschadensgutachten in Regensburg

Unabhängige, gerichtsfeste Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln durch Dipl.-Ing. Architektin und öbuv Sachverständige (HWK).

Als Kooperationspartner steht uns Herr Josef Brunner, Dipl.-Ing. (FH), als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (HWK) zur Seite.

Schadenarten

  • Feuchtigkeitsschäden und Wasserschäden
  • Risse in Mauerwerk und Beton
  • Schimmelpilzbefall und Schimmelschäden
  • Schäden an Putz und Mauerwerk
  • Schäden an Dächern, Flachdächern und Dachabdichtungen
  • Schäden an Bauwerksabdichtungen und WU-Konstruktionen
  • Schäden an Holzkonstruktionen und Fenstern
  • Schäden an Stahlbaukonstruktionen

Unsere Leistungen

  • Fachkundige Ermittlung von Mängeln und Schäden an Gebäuden und Baukonstruktionen
  • Ermittlung der Ursachen für Bauschäden — fundierte sachverständige Feststellungen
  • Sachverständige Beratung zu Nachbesserungen und Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Sachverständigengutachten als Privatgutachten und Gerichtsgutachten
  • Ermittlung von Baukosten und Sanierungskosten
  • Berechnung der Wertminderung bei Baumängeln und Bauschäden
  • Überwachung der fachgerechten Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten
  • Gutachterliche Stellungnahmen und Schadensgutachten für Versicherungen

Ablauf einer Bauschadensbegutachtung

Jede Begutachtung folgt einem strukturierten Ablauf — so entstehen Gutachten, die vor Gericht und gegenüber Versicherungen Bestand haben:

  1. Erstgespräch und Auftragsklärung — wir prüfen Ihre Schadenslage telefonisch oder per E-Mail und nennen einen Festpreis.
  2. Ortstermin — Inaugenscheinnahme, Bauteilöffnungen wo erforderlich, Feuchtemessungen, Fotodokumentation.
  3. Ursachenermittlung — Abgleich mit Bauunterlagen, anerkannten Regeln der Technik (DIN, EnEV/GEG, einschlägige Merkblätter) und ggf. Laboranalysen.
  4. Bewertung — Ermittlung der Mängelbeseitigungskosten und ggf. eines merkantilen Minderwerts.
  5. Schriftliches Gutachten — gerichtsfest, mit nachvollziehbarer Beweisführung, prüfbaren Quellen und klaren Sanierungsempfehlungen.

Typische Anlässe für ein Bauschadensgutachten

Wir werden in Regensburg und Ostbayern regelmäßig in folgenden Situationen beauftragt: Schäden nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie (verdeckte Mängel), Streit mit Bauträgern bei Neubau-Eigentumswohnungen, Wasserschäden in Mehrfamilienhäusern (Versicherungsfall), Schimmelbildung nach energetischer Sanierung, Risse in Mauerwerk durch Setzungen, sowie Schadensfälle, in denen ein Verkehrswertgutachten die Wertminderung dokumentieren muss. Bei eskalierenden Konflikten ist eine Mediation oft schneller als der Klageweg.

Was ein gerichtsfestes Bauschadensgutachten enthält

Ein gerichtsfest verwertbares Gutachten ist mehr als eine Mängelliste. Es enthält eine prüfbare Sachverhaltsdarstellung mit Foto- und Bauteildokumentation, eine technisch-physikalisch begründete Ursachenanalyse (z. B. Tauwasser- oder Wärmebrückenberechnung bei Schimmel, Drucknachweise bei Abdichtungsschäden), die Zuordnung zu den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Bauausführung und eine getrennte Bewertung von Mängelbeseitigungskosten und merkantilem Minderwert. Wir grenzen Sowieso-Kosten klar von schadensbedingten Kosten ab — ein Punkt, an dem Versicherer und Bauträger regelmäßig kürzen. Bei abschließender Beweiswürdigung verweisen wir auf einschlägige BGH- und OLG-Rechtsprechung, soweit sie für die Schadensabgrenzung relevant ist.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Was sind die häufigsten Bauschäden an Wohngebäuden?
Zu den häufigsten Bauschäden zählen Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilzbefall, Risse in Mauerwerk und Putz sowie undichte Flachdächer und Kellerabdichtungen. Ein erfahrener Sachverständiger in Regensburg erkennt Ursache und Ausmaß zuverlässig.
Wann sollte ich einen Gutachter für Bauschäden einschalten?
Sie sollten umgehend einen öbuv Sachverständigen hinzuziehen, wenn Sie Schäden nach einem Kauf entdecken, Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger oder Handwerker geltend machen möchten oder eine Versicherungsleistung beanspruchen.
Was ist der Unterschied zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten?
Ein Privatgutachten beauftragen Sie selbst zur Dokumentation und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Ein Gerichtsgutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben und dient als offizielles Beweismittel im Prozess; öbuv Sachverständige können für beide Gutachtenarten bestellt werden.
Was kostet ein Bauschadensgutachten vom Sachverständigen?
Die Honorarkosten für ein Bauschadensgutachten richten sich nach Umfang der Schäden, Komplexität der Ursachenermittlung und erforderlichen Untersuchungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot — wir beraten Sie transparent zu den anfallenden Kosten.
Welche Fristen gelten für Mängelansprüche gegen den Bauträger?
Im klassischen Bauträger- und BGB-Bauvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB); im VOB/B-Vertrag (regelmäßig im B2B-Verhältnis) sind es vier Jahre. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greift die zehnjährige Verjährung. Ein zeitnah erstelltes Privatgutachten sichert Beweise; ein selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).
Wie wird die Wertminderung bei einem Bauschaden berechnet?
Die Wertminderung ergibt sich aus den Mängelbeseitigungskosten (Reparaturkosten plus Nebenkosten) und einem etwaigen merkantilen Minderwert — also dem verbleibenden Verkaufsabschlag trotz fachgerechter Sanierung. Bei Bauschäden in Regensburger Bestandsimmobilien spielt zusätzlich der Stichtagswert vor Schadenseintritt eine Rolle.
Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?
Das selbständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO sichert Beweise vor einem möglichen Hauptprozess: Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen, Mängel und Schadensursachen zu dokumentieren, bevor eine Sanierung den Zustand verändert. Es hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) und führt häufig zur außergerichtlichen Einigung.