Für Wohn- und Gewerberäume erstellen wir Betriebskostenabrechnungen bzw. übernehmen eine Überprüfung bestehender Abrechnungen.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen nach BetrKV
- Überprüfung bestehender Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Sachverständige Stellungnahme bei Streitigkeiten
- Beratung zu Betriebskostenoptimierung
Unser Gesellschafter Reiner Gottl ist öbuv Sachverständiger für Betriebskostenabrechnung (IHK Regensburg) und bringt langjährige Erfahrung als ehemaliger Prokurist des größten ostbayerischen Wohnungsunternehmens mit.
Häufige Fehlerquellen in Betriebskostenabrechnungen
Bei der Prüfung tausender Abrechnungen sehen wir immer wieder dieselben Fehler — auf Vermieter- wie auf Mieterseite:
- Falscher Abrechnungszeitraum — der Zeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten und muss kalendermäßig zusammenhängen.
- Nicht umlagefähige Positionen — Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltungsrücklagen werden fälschlich als Betriebskosten umgelegt.
- Falscher Umlageschlüssel — Heizkosten ohne Verbrauchserfassung pauschal nach Wohnfläche, oder Hausmeister-Stunden ohne nachvollziehbare Differenzierung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Tätigkeiten.
- Leerstandskosten zu Lasten der Mieter — anteilige Kosten für leer stehende Wohnungen muss der Vermieter selbst tragen.
- Fristversäumnis — Abrechnungen, die später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen, schließen Nachforderungen aus (§ 556 Abs. 3 BGB).
Für wen wir arbeiten
Wir prüfen und erstellen Betriebskostenabrechnungen für Vermieter privater Mehrfamilienhäuser, professionelle Wohnungsunternehmen, WEG-Verwaltungen, Mieter und gewerbliche Mieter (Büro, Einzelhandel) sowie für Anwälte und Gerichte als sachverständige Stellungnahme. Bei Mieterhöhungsfragen ergänzt das Mietwertgutachten die Betriebskostenprüfung; bei eskalierender Streitlage hilft Mediation häufiger als der Klageweg.
Ablauf einer Betriebskostenprüfung
Nach Auftragserteilung prüfen wir die Abrechnung in vier Schritten. Erstens den formalen Aufbau: Abrechnungszeitraum, Frist nach § 556 Abs. 3 BGB, Vorauszahlungssumme, Saldo, vollständige Aufschlüsselung der Kostenarten. Zweitens die Umlagefähigkeit: Abgleich jeder Position mit § 2 BetrKV und dem konkreten Mietvertrag — insbesondere bei Gewerbemietverträgen, in denen abweichende Kataloge möglich sind. Drittens die Umlageschlüssel: Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV, Wohnflächenermittlung, Personenzahl-Stichtag, Wirtschaftseinheit. Viertens die Belegprüfung: stichprobenartiger Abgleich gegen Originalrechnungen, Versicherungsscheine, Hausmeisterverträge und Wartungsverträge. Das Ergebnis liegt als schriftliche Stellungnahme vor — verwertbar im Schriftverkehr mit der Gegenseite, vor dem Amtsgericht oder in der Eigentümerversammlung.
Betriebskosten prüfen lassen
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