Immobilienberatung in Regensburg

Unabhängige Beratung bei An- und Verkauf, Mediation in Immobilienkonflikten und Zwangsverwaltung — durch MBA, MRICS und Kooperationsanwältin.

Beratung bei An- und Verkauf

Bei An- und Verkäufen stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie umfänglich bis zum Kaufvertragsabschluss.

Mediation

Effiziente Methode zur außergerichtlichen, konstruktiven und langfristigen Konfliktlösung, insbesondere bei:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungen (Zugewinnausgleich)
  • Konflikten zwischen Vermieter und Mieter

Zwangsverwaltung

Als langjähriger Prokurist des größten ostbayerischen Wohnungsunternehmens verfügt das Sachverständigenbüro Gottl | Richter | Gomeier über große Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien.

Juristische Beratung

In Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspartnerin Rechtsanwältin Magdalena Gomeier bieten wir immobilienrechtliche Beratung an — insbesondere im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Typische Beratungsanlässe

Unsere Mandanten kommen meist in Situationen, in denen Eigeninteressen anderer Parteien einer sachlichen Bewertung im Weg stehen:

  • Vor dem Notartermin — Kaufpreisprüfung, Begehung mit Mängelaufnahme, Risikoeinschätzung zur Bausubstanz und Mikrolage in Regensburg.
  • Nach dem Erbfall — neutrale Bewertung mehrerer Objekte, Moderation der Erbengemeinschaft, Strukturierung von Realteilung oder Verkauf.
  • Bei Scheidung — Verkehrswertgutachten als Grundlage für den Zugewinnausgleich, ohne dass eine Partei den anderen Gutachter bezweifeln kann.
  • Bei Vermieter-Mieter-Streit — strukturierte Mediation, oft kombiniert mit einem Mietwertgutachten oder einer Prüfung der Betriebskostenabrechnung.
  • Bei Pfändung und Zwangsvollstreckung — als bestellter Zwangsverwalter im Auftrag des Vollstreckungsgerichts.

Unser Beratungsansatz

Wir kombinieren MBA-, MRICS- und HypZert-Qualifikation mit jahrzehntelanger operativer Erfahrung als Prokurist eines großen Wohnungsunternehmens. Diese Kombination liefert Beratungsergebnisse, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch praktisch umsetzbar sind. Honorierung erfolgt nach Aufwand oder als Festpreis — siehe Honorartabelle.

Wovon wir abraten — und warum

Unabhängige Beratung heißt auch, zu unbequemen Empfehlungen zu stehen. Wir raten regelmäßig von Käufen ab, bei denen die Bausubstanz, energetische Lasten oder eine ungünstige Mikrolage den geforderten Kaufpreis nicht tragen — auch wenn der Verkäufer Druck aufbaut. Wir empfehlen Erbengemeinschaften, vor jeder Mediation getrennte Verkehrswertgutachten einzuholen, statt den ersten Maklervorschlag zu akzeptieren. Bei Vermieter-Mieter-Konflikten weisen wir darauf hin, wann ein Klageweg trotz eindeutiger Rechtslage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Diese Haltung kostet uns gelegentlich Aufträge, sichert aber die Reputation, die unsere Sachverständigen-Bestellung verlangt — § 36 GewO und die HypZert-Standesregeln binden uns daran.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Was ist Mediation bei Immobilienstreitigkeiten?
Mediation ist ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unterstützt. Bei Erbauseinandersetzungen oder Mieter-Vermieter-Konflikten ist sie oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Wie läuft eine Kaufberatung durch den Sachverständigen ab?
Bei der Kaufberatung begleiten wir Sie vom ersten Besichtigungstermin bis zum Notarvertrag: Wir prüfen den baulichen Zustand, ermitteln den Verkehrswert, beurteilen die Angemessenheit des Kaufpreises und weisen auf rechtliche sowie technische Risiken hin.
Wann kommt eine Zwangsverwaltung von Immobilien in Betracht?
Zwangsverwaltung wird vom Gericht angeordnet, wenn ein Grundstückseigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und ein Gläubiger die Zwangsverwaltung beantragt. Der bestellte Zwangsverwalter bewirtschaftet das Objekt und führt die Mieteinnahmen an die Gläubiger ab.
Wie arbeiten Sachverständige und Rechtsanwältin bei der Immobilienberatung zusammen?
Unser Büro verbindet immobilienwirtschaftliche Expertise mit juristischer Kompetenz: Während unsere Sachverständigen Wert, Zustand und wirtschaftliche Fragen beurteilen, übernimmt Rechtsanwältin Magdalena Gomeier die rechtliche Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht — alles aus einer Hand.
Was unterscheidet eine Sachverständigen-Beratung vom Maklergespräch?
Ein Makler verdient an der erfolgreichen Transaktion und hat damit ein wirtschaftliches Eigeninteresse. Wir beraten honorarbasiert und sind keinem Verkaufsergebnis verpflichtet — unsere Empfehlung kann auch lauten: Finger weg von diesem Objekt. Diese Unabhängigkeit ergibt sich aus dem Status als öffentlich bestellter Sachverständiger (§ 36 GewO) und den Standesregeln der bestellenden Kammer.
Wie lange dauert eine Mediation bei Erbauseinandersetzungen?
Eine typische Erbmediation umfasst 3 bis 6 Sitzungen über 2 bis 4 Monate. Im Vergleich zur gerichtlichen Erbauseinandersetzung — meist über Teilungsversteigerung (oft 2 bis 5 Jahre) — spart das Zeit, Anwalts- und Gerichtskosten und erhält Familienbeziehungen. Voraussetzung: alle Erben kommen freiwillig an den Tisch.
Welche Rechte hat der Zwangsverwalter?
Der vom Vollstreckungsgericht bestellte Zwangsverwalter (§§ 152 ff. ZVG) übernimmt die Bewirtschaftung der Immobilie: Mieten einziehen, Reparaturen veranlassen, Mietverträge kündigen oder neu abschließen. Eigentümer und Mieter bleiben in ihren Rechten — die laufenden Erträge fließen jedoch an den Gläubiger.