Beratung bei An- und Verkauf
Bei An- und Verkäufen stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie umfänglich bis zum Kaufvertragsabschluss.
Mediation
Effiziente Methode zur außergerichtlichen, konstruktiven und langfristigen Konfliktlösung, insbesondere bei:
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen (Zugewinnausgleich)
- Konflikten zwischen Vermieter und Mieter
Zwangsverwaltung
Als langjähriger Prokurist des größten ostbayerischen Wohnungsunternehmens verfügt das Sachverständigenbüro Gottl | Richter | Gomeier über große Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien.
Juristische Beratung
In Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspartnerin Rechtsanwältin Magdalena Gomeier bieten wir immobilienrechtliche Beratung an — insbesondere im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Typische Beratungsanlässe
Unsere Mandanten kommen meist in Situationen, in denen Eigeninteressen anderer Parteien einer sachlichen Bewertung im Weg stehen:
- Vor dem Notartermin — Kaufpreisprüfung, Begehung mit Mängelaufnahme, Risikoeinschätzung zur Bausubstanz und Mikrolage in Regensburg.
- Nach dem Erbfall — neutrale Bewertung mehrerer Objekte, Moderation der Erbengemeinschaft, Strukturierung von Realteilung oder Verkauf.
- Bei Scheidung — Verkehrswertgutachten als Grundlage für den Zugewinnausgleich, ohne dass eine Partei den anderen Gutachter bezweifeln kann.
- Bei Vermieter-Mieter-Streit — strukturierte Mediation, oft kombiniert mit einem Mietwertgutachten oder einer Prüfung der Betriebskostenabrechnung.
- Bei Pfändung und Zwangsvollstreckung — als bestellter Zwangsverwalter im Auftrag des Vollstreckungsgerichts.
Unser Beratungsansatz
Wir kombinieren MBA-, MRICS- und HypZert-Qualifikation mit jahrzehntelanger operativer Erfahrung als Prokurist eines großen Wohnungsunternehmens. Diese Kombination liefert Beratungsergebnisse, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch praktisch umsetzbar sind. Honorierung erfolgt nach Aufwand oder als Festpreis — siehe Honorartabelle.
Wovon wir abraten — und warum
Unabhängige Beratung heißt auch, zu unbequemen Empfehlungen zu stehen. Wir raten regelmäßig von Käufen ab, bei denen die Bausubstanz, energetische Lasten oder eine ungünstige Mikrolage den geforderten Kaufpreis nicht tragen — auch wenn der Verkäufer Druck aufbaut. Wir empfehlen Erbengemeinschaften, vor jeder Mediation getrennte Verkehrswertgutachten einzuholen, statt den ersten Maklervorschlag zu akzeptieren. Bei Vermieter-Mieter-Konflikten weisen wir darauf hin, wann ein Klageweg trotz eindeutiger Rechtslage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Diese Haltung kostet uns gelegentlich Aufträge, sichert aber die Reputation, die unsere Sachverständigen-Bestellung verlangt — § 36 GewO und die HypZert-Standesregeln binden uns daran.
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Kontakt aufnehmenVerwandte Leistungen
- Verkehrswertgutachten — Grundlage jeder Kaufpreisbeurteilung
- Mietwertgutachten — bei Konflikten um die ortsübliche Vergleichsmiete
- Honorartabelle — Beratungs- und Mediationshonorare im Überblick
- Beratung für Steuerberater — § 198 BewG, ErbSt-Gestaltung
- Beratung für Anwälte — Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich
- Unser Team — Reiner Gottl (öbuv IHK) & Markus Gomeier (MBA, MRICS)