Verkehrswertgutachten in Regensburg

Zertifizierte Immobilienbewertung nach ImmoWertV und internationalen Standards (RICS, TEGoVA, HypZert) — für alle Objektarten und Bewertungsanlässe.

Kernkompetenzen

  • Verkehrswertgutachten (Marktwertermittlung) gem. § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG (BelWertV)
  • Indikative Bewertungen für schnelle Entscheidungsfindungen (z.B. Ankauf)
  • Ermittlung des gemeinen Wertes für das Finanzamt (§ 9 BewG)
  • Mietwertgutachten (Wohnen/Gewerbe)
  • Portfoliobewertung bei größeren Immobilienbeständen
  • Beratung bei Transaktionen, technische und wirtschaftliche Due Diligence
  • Fair-Value/Market Value nach internationalen Standards, DCF-Methode, Residualwert, Investment Methode (TEGoVA/RICS)

Bewertungsanlässe

  • Ankauf / Verkauf von Immobilien (Transaktionen)
  • Beurteilung der Angemessenheit des avisierten Kaufpreises / Verkaufspreises ("Fair Value")
  • Wirtschaftliche und technische Due Diligence
  • Finanzierung von Immobilien (Beleihungswertermittlung nach BelWertV/PfandBG)
  • Erbschaft und Schenkung
  • Steuerliche Rechnungslegung (IAS/IFRS)
  • Scheidungsangelegenheiten (Zugewinnausgleich)
  • Bewertung für Gerichte (Nachlass-, Vormundschaftsgericht)
  • Bewertung für die öffentliche Hand
  • Bewertung von Rechten und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht)

Objektarten

Wohnimmobilien Büro- und Geschäftshäuser Einzelhandelsimmobilien Logistikimmobilien Gemischt genutzte Objekte Betreiberimmobilien Industrieobjekte Gewerbeparks Sozialimmobilien Freizeitimmobilien Sonderobjekte Immobilienportfolios

Bewertungsverfahren nach ImmoWertV

Welches Verfahren zum Verkehrswert führt, hängt vom Objekt und vom verfügbaren Datenmaterial ab. In der Praxis kombinieren wir die drei normierten Verfahren — und prüfen das Ergebnis gegen den lokalen Markt in Regensburg, dem Landkreis Regensburg und Ostbayern.

Vergleichswertverfahren

Erste Wahl bei Eigentumswohnungen, Reihen- und Einfamilienhäusern. Wir ziehen Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses Regensburg, Bodenrichtwerte und vergleichbare Marktdaten heran. Für unbebaute Grundstücke ist es das gesetzlich vorrangige Verfahren.

Ertragswertverfahren

Maßgeblich bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und Renditeobjekten. Bewertet wird der nachhaltig erzielbare Reinertrag — abgezinst auf den Bewertungsstichtag mit dem objektspezifischen Liegenschaftszinssatz. Bei komplexen Cashflows ergänzen wir das normierte Verfahren um eine DCF-Rechnung nach RICS- oder TEGoVA-Methodik.

Sachwertverfahren

Üblich bei eigengenutzten Spezialimmobilien ohne hinreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten — Industrieobjekte, Sonderbauten, manche Einfamilienhäuser. Bodenwert plus Bauwerts­herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, korrigiert um den Sachwertfaktor des örtlichen Marktes.

Typische Bewertungsanlässe in Regensburg

Die häufigsten Aufträge in unserer Region sind Erbauseinandersetzungen mehrerer Geschwister, Zugewinnausgleich bei Scheidung, der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG, sowie die Prüfung der Kaufpreisangemessenheit beim Erwerb von Mehrfamilienhäusern in der Altstadt, im Westen und in den Stadtteilen Stadtamhof, Reinhausen, Burgweinting und Königswiesen. Bei Wohnungseigentumsobjekten verlangt die Bank vor Beleihung regelmäßig eine Bewertung nach BelWertV — siehe Beleihungswertgutachten.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige auf einen Blick.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?
Verkehrswert und Marktwert bezeichnen dasselbe: den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie erzielbar wäre (§ 194 BauGB). Der Begriff Verkehrswert ist der rechtlich korrekte Term in Deutschland, während Marktwert vor allem in internationalen Standards (RICS, TEGoVA) verwendet wird.
Wann brauche ich ein Wertgutachten vom Sachverständigen?
Ein Gutachten eines öbuv Sachverständigen ist bei Erbschaft und Schenkung, Scheidung (Zugewinnausgleich), Immobilienfinanzierung (Beleihungswertermittlung), gerichtlichen Verfahren sowie bei An- und Verkäufen zur Absicherung des fairen Kaufpreises erforderlich.
Welche Bewertungsverfahren werden bei der Immobilienbewertung Regensburg eingesetzt?
Je nach Objektart setzen wir das Vergleichswertverfahren (bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern), das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Immobilien) und das Sachwertverfahren (bei Spezialimmobilien) ein — einzeln oder kombiniert nach ImmoWertV.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten vom Gutachter in Regensburg?
Die Kosten für ein Vollgutachten richten sich nach dem Wert und der Komplexität der Immobilie. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns — wir erläutern Ihnen gerne den Umfang und die anfallenden Honorare.
Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?
Vom Ortstermin bis zum fertigen Vollgutachten sollten Sie in der Regel 3 bis 6 Wochen einplanen. Die Dauer hängt von der Objektart, der Verfügbarkeit von Unterlagen (Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Mietverträge) und dem Bewertungsanlass ab. Indikative Bewertungen für schnelle Entscheidungen sind oft innerhalb weniger Tage möglich.
Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige für die Immobilienbewertung?
Wir benötigen typischerweise einen aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen mit Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baubeschreibung, ggf. Teilungserklärung und Aufteilungsplan bei Eigentumswohnungen, Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen bei vermieteten Objekten sowie eine Aufstellung durchgeführter Modernisierungen. Fehlende Unterlagen besorgen wir auf Wunsch.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 (z.B. DIAZert) werden vom Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer regelmäßig anerkannt — sofern sie methodisch nach ImmoWertV erstellt sind und einen niedrigeren Verkehrswert als den Bedarfswert nachweisen (§ 198 BewG).